Förderung KfW-Bank

Neubauförderung durch die KfW-Bank

WOHNEIGENTUM FÜR FAMILIEN (KfW-Programm 300)

ZIEL DER FÖRDERUNG


Mit dem Förderprodukt sollen Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen bei der Schaffung von neuem selbstgenutztem Wohnraum gefördert werden.


VORAUSSETZUNGEN


  • Selbstnutzung in einem Neubau
  • Bei dem Neubau handelt es sich um ein Klimafreundliches Gebäude
  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt
  • Bisher kein Baukindergeld in Anspruch genommen
  • Zu versteuerndes Einkommen bei einem Kind maximal 90.000 € *
  • Bei Antragstellung kein Wohneigentum vorhanden
  • Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten


* für jedes weitere Kind darf das Einkommen um 10.000 € höher sein.

FORM UND HÖHE DER FÖRDERUNG

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens ist abhängig von dem Standard des Hauses und der Anzahl der Kinder.


Klimafreundliches Gebäude ohne Nachhaltigkeitszertifizierung:

Familien/Alleinerziehende mit

  • 1 oder 2 Kindern: Darlehen bis zu 170.00 €
  • 3 oder 4 Kindern: Darlehen bis zu 200.000 €
  • Ab 5 Kinder: Darlehen bis zu 220.000 €


Klimafreundliches Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifizierung:

Familien/Alleinerziehende mit

  • 1 oder 2 Kindern: Darlehen bis zu 220.000 €
  • 3 oder 4 Kindern: Darlehen bis zu 250.000 €
  • Ab 5 Kindern: Darlehen bis zu 270.000 €

KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU (KfW-Programm297/298)

Den Neubau oder den Erstkauf


  • eines klima­freundlichen Wohn­gebäudes oder
  • einer Eigentums­wohnungen in einem klimafreundlichen Gebäude


können Sie mit einem zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank fördern lassen. Dabei werden zwei Qualitätsstufen unterschieden:  

Klimafreundliches Wohngebäude


Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es


  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.


Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und überprüfen.


Darlehen bis zu 100.000 € je Wohneinheit.

Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel


Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es


  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht,
  • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt – bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.


Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und ein Berater für Nach­haltigkeit ein­planen und über­prüfen.

Darlehen bis zu 150.000 € je Wohneinheit.

KFW-WOHNEIGENTUMSPROGRAMM (KfW-Programm 124)

Sofern Sie ein Objekt (Haus oder Wohnung) erwerben und es selbst bewohnen wollen, können Sie das Wohneigentumsprogramm KfW-Programm 124 nutzen. Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 100.000 €. Dieses Programm kann auch bei Bestandsimmobilien beantragt werden.

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